Silcherstraße · Köln

Ein offener Brief an die Bands von nebenan

Euer Proberaum ist unser Schlafzimmer

Wir wohnen seit 2017 hier. Der Proberaum kam später. Seitdem probt eine Band nach der anderen, zwei Meter von unserem Schlafzimmer entfernt. Das ist kein Streit über eine laute Nacht. Hier stehen die Paragraphen, die Zahlen und die Daten.

Video folgt

Niklas, Kilian und Max. Wir drei wohnen in der Wohnung neben euren Proberäumen.

Es ist nicht eine laute Nacht. Es ist eine Band nach der anderen, jeden Tag.

Lärmprotokoll vom 13. Oktober 2024 bis 19. Juni 2026, geführt von uns und der Hausverwaltung übergeben. Es verzeichnet Proben werktags wie sonn- und feiertags, ganztägig und bis nach 3 Uhr. Die 22-Uhr-Grenze ist die Untergrenze des Problems, nicht das Problem.

Was ankommt, ist der Bass. Und den hält keine Wand auf.

Die Schalldämmung von Wänden und Decken nimmt zu tiefen Frequenzen hin stark ab, und Bassdrum und Bassverstärker liegen genau dort. Deshalb bleibt bei uns der Rhythmus übrig, wenn der Rest der Musik längst nicht mehr zu hören ist — als Dröhnen, durch jede Wand, gegen das Ohrstöpsel nicht helfen.

Wir sind nicht die Einzigen, die das hören.

In unserem Haus gibt es nur die Proberäume und uns. Gehört wird es trotzdem auch in den Nachbargebäuden — tiefe Töne wandern als Körperschall durch die Bausubstanz und machen an der Hauswand nicht halt.

Nachts sind draußen 45 dB(A) erlaubt. In unserer Wohnung 25.

TA Lärm Nr. 6.1 c) für Misch- und Kerngebiete: 60 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts. Nr. 6.2 für Geräusche innerhalb von Gebäuden: 25 dB(A) nachts. „Nachts“ ist dabei die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Bestätigt von der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Köln.

Nachtruhe · 22:00 – 06:00

0:00 12:00 24:00

Die Hausverwaltung hat den Betreiber abgemahnt. Vor über einem Jahr.

Abmahnung der Hausverwaltung vom 11. Juni 2025, gestützt auf § 29 des Mietvertrags, mit Androhung der Kündigung.

Die Prognose, auf der die Genehmigung beruht, beschreibt ein Haus, in dem wir nicht vorkommen.

  • Sie rechnet mit zehn Proberäumen „auf einer Etage“. Gefördert wurde die Errichtung von 13 Proberäumen.
  • Sie hält fest: „Das Vorhaben soll im Erdgeschoss umgesetzt werden. Das Gebäude ist baulich nicht an schützenswerte Bebauung angebunden.“ Denselben Gebäudeteil beschreibt sie eine Zeile vorher als zweigeschossig.
  • Unsere Wohnung liegt in diesem Gebäude und besteht als Wohnraum seit 1956. Unter den sechs untersuchten Immissionsorten ist sie nicht aufgeführt, im Lageplan ebenfalls nicht.
  • Sie geht von einem Betrieb „von 0 Uhr bis 24 Uhr“ aus, werktags wie sonn- und feiertags.
  • Der Gutachter hat uns schriftlich bestätigt, dass im Gutachten Maßnahmen und Einschränkungen benannt wurden — deren Umsetzung sei Sache des Betreibers.
  • Ob die tatsächliche Nutzung der Genehmigung entspricht, prüft derzeit das Bauaufsichtsamt.

Lärmprognose zur Umnutzung Silcherstraße 23, Stand April 2021, erhalten über Akteneinsicht bei der Stadt Köln. Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, Aktenzeichen ORV-5302-2026 (Eingang 18. Juni 2026) und 63-ORV-8411-2025. Schriftwechsel mit dem Gutachter, Mai 2025.

200.000 € Förderung. 22.000 € waren für Schallschutz vorgesehen.

  • Förderfähige Gesamtkosten des Umbaus: 292.043 €.
  • Die Stadt Köln trägt davon 200.000 €, also 69 %.
  • Im Kostenplan: 22.000 € Schallschutzmaßnahmen, 6.480 € Planungs- und Gutachtenkosten Schall.

Beschlussvorlage 1463/2022 der Stadt Köln, „Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße“, mit Anlage. Öffentlich einsehbar im Ratsinformationssystem der Stadt Köln. Bürgereingabe nach § 24 GO NRW, Az. 124/26.

Wir haben nie die Polizei gerufen und nie jemanden angeschrien. Wir haben geschrieben. Seit Oktober 2024.

  1. 2017 Wir ziehen ein.
  2. 2022 Die Stadt Köln beschließt 200.000 € Förderung für die Errichtung von 13 Proberäumen. Im Kostenplan stehen 22.000 € für Schallschutz.
  3. Okt 2024 Nachts um 4 Uhr sprechen wir die Musiker direkt an. Es wird leise. Am Tag darauf bittet uns der Betreiber, künftig zuerst ihn zu kontaktieren und nicht seine Mieter.
  4. Okt 2024 Erste Meldung der Ruhestörung an die Hausverwaltung.
  5. Dez 2024 Nach einem Anruf um 3 Uhr teilt uns der Betreiber mit, wir sollen ihn zu dieser Uhrzeit nicht mehr kontaktieren — das sei für ihn eine Belästigung.
  6. Mai 2025 Antrag auf Akteneinsicht beim Bauaufsichtsamt, Az. IV-6523-2025.
  7. Jun 2025 Die Hausverwaltung mahnt den Betreiber ab und droht die Kündigung an.
  8. Jul 2025 Die Bauaufsicht prüft die Hofbebauung zu Wohnzwecken, Az. 63-ORV-8411-2025.
  9. Okt 2025 Zweite Meldung der Ruhestörung an die Hausverwaltung.
  10. Mär 2026 Nachtrag zur Ruhestörung, Mietminderung ab Juli angekündigt.
  11. Jun 2026 Bürgereingabe an die Stadt Köln nach § 24 GO NRW, Az. 124/26.
  12. Jun 2026 Überprüfungsersuchen zum Musikstudio bei der Bauaufsicht, Az. ORV-5302-2026.
  13. Jun 2026 Lärmprotokoll für Mai 2026 an die Hausverwaltung übergeben.
  14. Jul 2026 Die Stadt gibt den Vorgang an das Bauaufsichtsamt ab.
  15. Heute Es ist nachts weiterhin laut.

Wir lieben Musik, nur nicht 24/7.

  • Ab 22 Uhr Fenster und Türen zu.
  • Ab 22 Uhr Keine Proben, kein Auf- und Abbau, keine Lieferungen im Hof.
  • Jederzeit Sprecht uns an. Wir wohnen im selben Haus.

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